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Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz-Informationen zur Dezember- Soforthilfe

Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz-Informationen zur Dezember- Soforthilfe

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, hat die Bundesregierung das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (ESWK) beschlossen, welches zum 19.11.2022 in Kraft getreten ist.

Um die Haushalte kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung mit der Soforthilfe für Dezember 2022 für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Privatkunden  und mittelständische Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauchen, werden für den Monat Dezember von ihren Abschlagszahlungen freigestellt.

Hierdurch sollen Gas- und Fernwärmekunden entlastet werden, um den Zeitraum bis zur geplanten Gaspreisbremse zu überbrücken.

Wie funktioniert die  Dezember-Soforthilfe?

Wohnungseigentümergemeinschaften mit einer zentralen Heizungsanlage:

Sie müssen nicht tätig werden.

Den Einmalzuschuss übernimmt der Bund. Die Höhe des Betrages ist abhängig vom Brennstoff, entweder Erdgas oder Fernwärme, und richtet sich nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die Berechnung  der Soforthilfe übernimmt der Energieversorger.

Als Folge reduziert sich der Gesamtbetrag der Jahresabrechnung von Gas und Wärme, die der Energieversorger der Eigentümergemeinschaft in Rechnung stellt. Die WAG prüft die Richtigkeit Jahresrechnungen 2022 auch hinsichtlich des Abzugsbetrages.

Die Weitergabe der Dezember Soforthilfe durch die WAG erfolgt, indem die Gutschrift des Energieversorgers im Rahmen der Heizkostenabrechnung 2022 von den Brennstoffgesamtkosten der Liegenschaft abgezogen wird. Im zweiten Schritt wird der Wärmekostenanteil des Bewohners berechnet. Die Gutschrift des Entlastungsbetrages wird für jede Wohnung innerhalb der Heizkostenabrechnung ausgewiesen. 

Eigentümerinnen/Eigentümer sowie Mieterinnen/Mieter mit einem eigenen Gasliefervertrag (Gasetagenheizung)

Zahlen Sie Ihren Abschlag an den Energieversorger mittels Einzugsermächtigung, brauchen Sie ebenfalls nichts zu unternehmen. Der Dezember-Abschlag entfällt in der Regel automatisch.

Zahlen Sie Ihren Abschlag mit einem Dauerauftrag, können Sie die Dezemberzahlung aussetzen.

Mieterinnen und Mieter

Beziehen Sie Gas im Rahmen des Mietvertrages, zahlen Sie Ihre Vorauszahlung für Dezember wie üblich. Die Entlastung für Sie erfolgt dann innerhalb der Betriebskostenabrechnung 2022, welche im kommenden Jahr durch die WAG erstellt wird.

Oberstes Gebot ist jedoch nach wie vor, Energie zu sparen, damit wir alle gut durch den Winter kommen. Bereits 1 Grad weniger Heizleistung bietet Ihnen eine Ersparnis von rund sechs Prozent.

Hier finden Sie weiterführende Informationen:

www.bmwk.de/Redaktion/DE

www.wevg.com_news

www.enercity.de_energiemarkt_aktuell

www.bs-energy.de_entlastungspaket

www.harzenergie.de/soforthilfe-dezember

 

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